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Freigabe des künstlerischen Projekts:
Mit Schreiben vom 6. Dezember 1996 bestätigt auf Anfrage die Rechtsabteilung der Landeszentralbank im Freistaat Bayern - Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank, dass der Portaitierung der Banknoten aus ihrer Sicht rechtlich nichts entgegensteht. |
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